Ihre Mitarbeiter lernen KI.
Der Staat zahlt bis zu 100 % des Kurses – und bis zu 75 % vom Gehalt.
Für Betriebe mit 5 bis 250 Mitarbeitern. Ich prüfe in 20 Minuten, was für Sie drin ist, bereite den Antrag vor und begleite Sie bis zur Auszahlung. Unabhängig. Rein erfolgsbasiert.
Zwei Fördertöpfe. Ein Antrag. Ihr Betrieb zahlt fast nichts.
Seit dem Qualifizierungschancengesetz fördert die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten, deren Aufgaben sich durch Digitalisierung und KI verändern. Das betrifft heute fast jeden Arbeitsplatz mit Computer, Software oder Kundenkontakt.
Die Agentur übernimmt die Kurskosten eines zertifizierten Bildungsträgers – der Betrieb zahlt bei unter 50 Mitarbeitern nichts dazu.
Für die Zeit, in der der Mitarbeiter freigestellt ist, erstattet die Agentur einen Teil des Arbeitgeber-Bruttos – monatlich, direkt an Sie.
Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung: jeweils +5 Prozentpunkte. Typischer Zuschuss je Mitarbeiter und Weiterbildung: 12.000 bis 15.000 €.
Vier Schritte bis zur Auszahlung. Ihr Aufwand: zwei Gespräche und ein paar Unterschriften.
Alles online. Den Papierkram erledige ich mit dem Bildungsträger – Sie prüfen, unterschreiben, fertig.
Erstgespräch
Betriebsgröße, Mitarbeiter, Rollen. Ich sage Ihnen am Ende klar, ob sich ein Antrag lohnt – oder nicht.
Förderplan
Welche Mitarbeiter, welcher Kurs, welche Freistellung – und eine Modellrechnung mit Ihren echten Zahlen.
Antrag & Einreichung
Ich bereite alle Unterlagen vor und stimme sie mit dem Bildungsträger ab. Sie unterschreiben.
Bescheid & Start
Die Agentur bewilligt, der Kurs startet, der Lohnkostenzuschuss kommt monatlich auf Ihr Konto.
Wie viel Förderung steckt in Ihrem Betrieb?
Drei Angaben, 30 Sekunden. Die genaue Zahl rechnen wir im Erstgespräch mit Ihren echten Daten – das Ergebnis können Sie direkt mitnehmen.
Modellrechnung.
So sieht das bei typischen Betrieben aus.
Drei Modellrechnungen nach den Förderregeln 2026 – Gehalt 3.500 € brutto, 20 Stunden Freistellung, Praxiswerte statt Höchstsätze.
< 50 MA- Kurskosten
- 100 % übernommen
- Eigenanteil Kurs
- 0 €
- Freistellung
- 20 h / Woche je MA
50–499 MA · Tarif- Kurskosten
- 55 % übernommen
- Ein MA über 45
- Kurs 100 %
- Runde 2
- nach 3 Monaten möglich
< 50 MA- Kurskosten
- 100 % übernommen
- Je MA und Monat
- 1.313 €
- Insgesamt förderfähig
- ca. 2–3 MA
Alle Werte sind Modellrechnungen ohne Kurspreise; die Kurskosten hängen vom gewählten Bildungsträger ab. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Passt das zu Ihrem Betrieb? In 30 Sekunden geprüft.
Handwerk, Produktion, Handel, Gastronomie, Praxen, Kanzleien, Dienstleister – die Förderung ist für Betriebe gemacht, in denen sich Aufgaben gerade verändern. Also fast alle.
Das muss passen
- Sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter mit mindestens 15 Wochenstunden
- Letzter Berufsabschluss oder letzte geförderte Weiterbildung mindestens 2 Jahre her
- Der Betrieb kann während der Laufzeit anteilig freistellen (20 Wochenstunden laut Maßnahme)
- Kundennummer bei der Agentur für Arbeit – vorhanden oder wir beantragen sie gemeinsam
Das geht nicht
- Minijobber, Azubis, Praktikanten und Geschäftsführer
- Mitarbeiter in Kurzarbeit oder mit laufender Förderung nach § 82 SGB III
- Kurse ohne zugelassenen Bildungsträger – interne Schulungen, Herstellerschulungen, YouTube
- Konzerne ab 500 Mitarbeitern: Quoten so niedrig, dass sich ein Antrag selten lohnt
Unabhängiger Förderberater · QualifizierungschancengesetzKein Konzern. Keine Hotline. Ein Mensch, der Ihren Antrag durchbringt.
Seit über 20 Jahren bin ich im Vertrieb und in der Beratung von Unternehmen. Seit 2024 mache ich nur noch eines: Betriebe durch die Weiterbildungsförderung führen. Ich kenne die Formulare, die Rückfragen der Agentur und die Stellen, an denen Anträge scheitern.
„Sie bekommen von mir eine klare Einschätzung, eine Rechnung mit echten Zahlen und einen Antrag, den die Agentur versteht. Was Sie nicht bekommen: Versprechen, die ich nicht halten kann."
Drei Dinge, die ich jedem Betrieb vorab sage. Auch wenn sie den Verkauf schwerer machen.
Freistellung auf dem Papier
Die Maßnahme ist mit 20 Wochenstunden angesetzt, damit die Förderung greift. Real sitzt Ihr Mitarbeiter 5 bis 7 Stunden pro Woche im Live-Unterricht, der Rest ist betreute Anwendung im Arbeitsalltag. Das erkläre ich, bevor Sie etwas unterschreiben.
Die Agentur entscheidet, nicht ich
Die Förderung ist eine Ermessensentscheidung. Meine Quote liegt bei rund 70 % bewilligten Anträgen. Wer Ihnen 95 % oder eine Garantie verspricht, kennt die Praxis nicht – oder sagt sie Ihnen nicht.
Vorab. Ehrlich.
Erstgespräch, Förderplan und Antrag kosten Sie nichts. Meine Vergütung entsteht erst, wenn die Förderung bewilligt und ausgezahlt ist – die Konditionen bekommen Sie schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.
Was Geschäftsführer mich als Erstes fragen.
Was kostet mich die Beratung?
Nichts im Voraus. Erstgespräch, Potenzialanalyse, Förderplan und Antragsbegleitung sind rein erfolgsbasiert. Erst wenn die Agentur bewilligt und auszahlt, entsteht eine Vergütung – die Konditionen bekommen Sie schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.
Wie viel Aufwand habe ich als Betrieb?
Zwei Videogespräche mit mir, ein Anruf bei der Agentur (den wir gemeinsam vorbereiten), Unterschriften auf den Antragsunterlagen. Der Papierkram liegt bei mir und beim Bildungsträger.
Wie lange dauert es bis zum Geld?
Vom Erstgespräch bis zur Einreichung etwa 3 bis 4 Wochen, danach 5 bis 8 Wochen bis zum Bescheid. Der Lohnkostenzuschuss wird ab Kursstart monatlich ausgezahlt.
Wie viele Mitarbeiter kann ich anmelden?
Nicht alle auf einmal. Die Agentur fördert je Antragsrunde in der Regel etwa 10 % der Belegschaft – bei 20 Mitarbeitern also 2, bei 80 etwa 8. Kleine Gruppen von 2 bis 4 Mitarbeitern gehen erfahrungsgemäß am besten durch. Eine weitere Runde ist etwa drei Monate später möglich; insgesamt gelten über mehrere Runden rund 40 % der Belegschaft als förderfähig.
Müssen meine Mitarbeiter über 45 sein?
Nein. Das Alter spielt für die Grundförderung keine Rolle. Für Mitarbeiter ab 45 gibt es in mittleren Betrieben zusätzliche Vorteile bei den Kurskosten.
Welche Kurse werden gefördert?
Nur zertifizierte Maßnahmen zugelassener Bildungsträger, die auf veränderte Aufgaben vorbereiten – zum Beispiel KI- und Digitalisierungs-Qualifizierungen für Büro, Verwaltung, Vertrieb oder Produktion. Welcher Kurs zu welchem Mitarbeiter passt, klären wir im Förderplan.
Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Dann kostet Sie das nichts. In vielen Fällen lässt sich ein abgelehnter Antrag nachbessern – das prüfen wir gemeinsam.
20 Minuten. Danach wissen Sie, ob es sich lohnt.
Termin wählen, Einladung mit Google-Meet-Link kommt sofort. Ich schaue mir Ihren Betrieb an und sage Ihnen am Ende eine Zahl – oder ehrlich, dass es nichts wird.
- WhatsApp: +43 664 93 133 097Kurze Frage? Einfach schreiben.
Die Förderung gibt es, solange das Budget reicht. Wer früh einreicht, ist dran.
Anträge dauern 8 bis 12 Wochen bis zur Auszahlung. Ein Erstgespräch diese Woche heißt: Ihre erste Gruppe startet noch in diesem Quartal.


