FB FörderberatungWeiterbildung · QCG
Qualifizierungschancengesetz · Förderung für Betriebe

Ihre Mitarbeiter lernen KI.
Der Staat zahlt bis zu 100 % des Kurses – und bis zu 75 % vom Gehalt.

Für Betriebe mit 5 bis 250 Mitarbeitern. Ich prüfe in 20 Minuten, was für Sie drin ist, bereite den Antrag vor und begleite Sie bis zur Auszahlung. Unabhängig. Rein erfolgsbasiert.

0 € Vorkosten Komplett online Ein Ansprechpartner
ca. 70 %meiner begleiteten Anträge wurden in den letzten 12 Monaten bewilligt. Erfahrungswert, keine Garantie.
5 – 8 Wochenvon der Einreichung bis zum Bescheid. Danach startet die Weiterbildung und das Geld fließt monatlich.
0 € VorkostenErstgespräch, Förderplan und Antrag kosten Sie nichts. Bezahlt werde ich erst, wenn die Agentur zahlt.
Worum es geht

Zwei Fördertöpfe. Ein Antrag. Ihr Betrieb zahlt fast nichts.

Seit dem Qualifizierungschancengesetz fördert die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten, deren Aufgaben sich durch Digitalisierung und KI verändern. Das betrifft heute fast jeden Arbeitsplatz mit Computer, Software oder Kundenkontakt.

Topf 1 · Weiterbildungskosten
bis 100%

Die Agentur übernimmt die Kurskosten eines zertifizierten Bildungsträgers – der Betrieb zahlt bei unter 50 Mitarbeitern nichts dazu.

< 50 MA: 100 %50–499 MA: 50 %ab 500 MA: 25 %
Topf 2 · Lohnkostenzuschuss
bis 75%

Für die Zeit, in der der Mitarbeiter freigestellt ist, erstattet die Agentur einen Teil des Arbeitgeber-Bruttos – monatlich, direkt an Sie.

< 50 MA: 62,5–75 %50–499 MA: 50 %ab 500 MA: 25 %

Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung: jeweils +5 Prozentpunkte. Typischer Zuschuss je Mitarbeiter und Weiterbildung: 12.000 bis 15.000 €.

So läuft es

Vier Schritte bis zur Auszahlung. Ihr Aufwand: zwei Gespräche und ein paar Unterschriften.

Alles online. Den Papierkram erledige ich mit dem Bildungsträger – Sie prüfen, unterschreiben, fertig.

Tag 1 · 20 Minuten

Erstgespräch

Betriebsgröße, Mitarbeiter, Rollen. Ich sage Ihnen am Ende klar, ob sich ein Antrag lohnt – oder nicht.

Sie liefern: Mitarbeiterzahl, grobe Gehälter
Woche 1 – 2

Förderplan

Welche Mitarbeiter, welcher Kurs, welche Freistellung – und eine Modellrechnung mit Ihren echten Zahlen.

Sie liefern: Namen, Rollen, Kundennummer der Agentur
Woche 3 – 4

Antrag & Einreichung

Ich bereite alle Unterlagen vor und stimme sie mit dem Bildungsträger ab. Sie unterschreiben.

Sie liefern: Unterschriften, ein Anruf bei der Agentur (vorbereitet)
Woche 8 – 12

Bescheid & Start

Die Agentur bewilligt, der Kurs startet, der Lohnkostenzuschuss kommt monatlich auf Ihr Konto.

Sie liefern: nichts mehr
Förderrechner

Wie viel Förderung steckt in Ihrem Betrieb?

Drei Angaben, 30 Sekunden. Die genaue Zahl rechnen wir im Erstgespräch mit Ihren echten Daten – das Ergebnis können Sie direkt mitnehmen.

Vollzeit zählt 1, Teilzeit anteilig. Minijobber und Azubis zählen nicht mit.
Pro Antragsrunde sind realistisch etwa 10 % der Belegschaft möglich, mindestens 2. Über mehrere Runden sind insgesamt rund 40 % förderfähig.
Arbeitnehmer-Brutto. Den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (20 %) rechne ich automatisch dazu.
Berufsbegleitend. 20 Wochenstunden Freistellung laut Maßnahme, davon ca. 5–7 Stunden Live-Unterricht.
Bringt zusätzlich 5 Prozentpunkte auf beide Förderquoten.
Möglicher Lohnkostenzuschuss gesamt
Betrieb unter 50 Mitarbeitern
Agentur zahltIhr Anteil am Gehalt während der Freistellung
Je Mitarbeiter und Monat
Je Mitarbeiter über die Laufzeit
Übernahme der Kurskosten
Lohnkosten-Förderquote

Modellrechnung.

Beispielrechnungen

So sieht das bei typischen Betrieben aus.

Drei Modellrechnungen nach den Förderregeln 2026 – Gehalt 3.500 € brutto, 20 Stunden Freistellung, Praxiswerte statt Höchstsätze.

Bäcker schiebt Brote in den Ofen< 50 MA
Bäckerei, 12 Mitarbeiter
21.263 €Lohnkostenzuschuss für 2 Mitarbeiter · 10 und 6 Monate
Kurskosten
100 % übernommen
Eigenanteil Kurs
0 €
Freistellung
20 h / Woche je MA
Elektriker arbeitet am Schaltschrank50–499 MA · Tarif
Elektrobetrieb, 80 Mitarbeiter
32.571 €Lohnkostenzuschuss für 4 Mitarbeiter · 6 bis 10 Monate
Kurskosten
55 % übernommen
Ein MA über 45
Kurs 100 %
Runde 2
nach 3 Monaten möglich
Inhaberin in ihrem Café< 50 MA
Café, 6 Mitarbeiter
15.750 €Lohnkostenzuschuss für 2 Mitarbeiter · 6 Monate
Kurskosten
100 % übernommen
Je MA und Monat
1.313 €
Insgesamt förderfähig
ca. 2–3 MA

Alle Werte sind Modellrechnungen ohne Kurspreise; die Kurskosten hängen vom gewählten Bildungsträger ab. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Für wen

Passt das zu Ihrem Betrieb? In 30 Sekunden geprüft.

Handwerk, Produktion, Handel, Gastronomie, Praxen, Kanzleien, Dienstleister – die Förderung ist für Betriebe gemacht, in denen sich Aufgaben gerade verändern. Also fast alle.

Das muss passen

  • Sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter mit mindestens 15 Wochenstunden
  • Letzter Berufsabschluss oder letzte geförderte Weiterbildung mindestens 2 Jahre her
  • Der Betrieb kann während der Laufzeit anteilig freistellen (20 Wochenstunden laut Maßnahme)
  • Kundennummer bei der Agentur für Arbeit – vorhanden oder wir beantragen sie gemeinsam

Das geht nicht

  • Minijobber, Azubis, Praktikanten und Geschäftsführer
  • Mitarbeiter in Kurzarbeit oder mit laufender Förderung nach § 82 SGB III
  • Kurse ohne zugelassenen Bildungsträger – interne Schulungen, Herstellerschulungen, YouTube
  • Konzerne ab 500 Mitarbeitern: Quoten so niedrig, dass sich ein Antrag selten lohnt
Was Sie erwartet
Selbst beantragen
Mit mir
Ihr Zeitaufwand
15–25 Stunden Recherche, Formulare, Rückfragen
2 Gespräche, Unterschriften
Kurswahl
Selbst suchen, Trägerzulassung prüfen
Passender Kurs je Rolle, geprüft
Antrag
Fehler kosten Wochen oder die Bewilligung
Vorbereitet, wie die Agentur ihn lesen will
Kosten
Ihre Arbeitszeit
0 € vorab, rein erfolgsbasiert
Ihr AnsprechpartnerErreichbar per Video, Telefon, WhatsApp
20+Jahre Vertrieb & Beratung
2024seit dem nur noch Förderberatung
70 %bewilligte Anträge, Erfahrungswert
1Ansprechpartner von Anfang bis Ende
Unterschrift des BeratersUnabhängiger Förderberater · Qualifizierungschancengesetz
Ihr Berater

Kein Konzern. Keine Hotline. Ein Mensch, der Ihren Antrag durchbringt.

Seit über 20 Jahren bin ich im Vertrieb und in der Beratung von Unternehmen. Seit 2024 mache ich nur noch eines: Betriebe durch die Weiterbildungsförderung führen. Ich kenne die Formulare, die Rückfragen der Agentur und die Stellen, an denen Anträge scheitern.

„Sie bekommen von mir eine klare Einschätzung, eine Rechnung mit echten Zahlen und einen Antrag, den die Agentur versteht. Was Sie nicht bekommen: Versprechen, die ich nicht halten kann."
20+ Jahre Vertrieb & BeratungSeit 2024 nur Förderberatung100 % onlineRein erfolgsbasiert
Erstgespräch buchen
Bevor Sie buchen

Drei Dinge, die ich jedem Betrieb vorab sage. Auch wenn sie den Verkauf schwerer machen.

20 h

Freistellung auf dem Papier

Die Maßnahme ist mit 20 Wochenstunden angesetzt, damit die Förderung greift. Real sitzt Ihr Mitarbeiter 5 bis 7 Stunden pro Woche im Live-Unterricht, der Rest ist betreute Anwendung im Arbeitsalltag. Das erkläre ich, bevor Sie etwas unterschreiben.

70 %

Die Agentur entscheidet, nicht ich

Die Förderung ist eine Ermessensentscheidung. Meine Quote liegt bei rund 70 % bewilligten Anträgen. Wer Ihnen 95 % oder eine Garantie verspricht, kennt die Praxis nicht – oder sagt sie Ihnen nicht.

0 €

Vorab. Ehrlich.

Erstgespräch, Förderplan und Antrag kosten Sie nichts. Meine Vergütung entsteht erst, wenn die Förderung bewilligt und ausgezahlt ist – die Konditionen bekommen Sie schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.

Häufige Fragen

Was Geschäftsführer mich als Erstes fragen.

Was kostet mich die Beratung?

Nichts im Voraus. Erstgespräch, Potenzialanalyse, Förderplan und Antragsbegleitung sind rein erfolgsbasiert. Erst wenn die Agentur bewilligt und auszahlt, entsteht eine Vergütung – die Konditionen bekommen Sie schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.

Wie viel Aufwand habe ich als Betrieb?

Zwei Videogespräche mit mir, ein Anruf bei der Agentur (den wir gemeinsam vorbereiten), Unterschriften auf den Antragsunterlagen. Der Papierkram liegt bei mir und beim Bildungsträger.

Wie lange dauert es bis zum Geld?

Vom Erstgespräch bis zur Einreichung etwa 3 bis 4 Wochen, danach 5 bis 8 Wochen bis zum Bescheid. Der Lohnkostenzuschuss wird ab Kursstart monatlich ausgezahlt.

Wie viele Mitarbeiter kann ich anmelden?

Nicht alle auf einmal. Die Agentur fördert je Antragsrunde in der Regel etwa 10 % der Belegschaft – bei 20 Mitarbeitern also 2, bei 80 etwa 8. Kleine Gruppen von 2 bis 4 Mitarbeitern gehen erfahrungsgemäß am besten durch. Eine weitere Runde ist etwa drei Monate später möglich; insgesamt gelten über mehrere Runden rund 40 % der Belegschaft als förderfähig.

Müssen meine Mitarbeiter über 45 sein?

Nein. Das Alter spielt für die Grundförderung keine Rolle. Für Mitarbeiter ab 45 gibt es in mittleren Betrieben zusätzliche Vorteile bei den Kurskosten.

Welche Kurse werden gefördert?

Nur zertifizierte Maßnahmen zugelassener Bildungsträger, die auf veränderte Aufgaben vorbereiten – zum Beispiel KI- und Digitalisierungs-Qualifizierungen für Büro, Verwaltung, Vertrieb oder Produktion. Welcher Kurs zu welchem Mitarbeiter passt, klären wir im Förderplan.

Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Dann kostet Sie das nichts. In vielen Fällen lässt sich ein abgelehnter Antrag nachbessern – das prüfen wir gemeinsam.

Erstgespräch

20 Minuten. Danach wissen Sie, ob es sich lohnt.

Termin wählen, Einladung mit Google-Meet-Link kommt sofort. Ich schaue mir Ihren Betrieb an und sage Ihnen am Ende eine Zahl – oder ehrlich, dass es nichts wird.

Vorbereitung? Keine nötig.Hilfreich sind Mitarbeiterzahl und eine grobe Idee, welche Mitarbeiter in Frage kommen. Termine an Werktagen zwischen 10 und 15:30 Uhr – anderer Slot? Schreiben Sie mir.
Live-Kalender · freie Termine werden direkt gebucht
Fördertopf 2026

Die Förderung gibt es, solange das Budget reicht. Wer früh einreicht, ist dran.

Anträge dauern 8 bis 12 Wochen bis zur Auszahlung. Ein Erstgespräch diese Woche heißt: Ihre erste Gruppe startet noch in diesem Quartal.

Rechner Erstgespräch